Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltung der Bedingungen
Die Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Spätestens mit der Entgegennahme des ersten Auftrages gelten diese Bedingungen als angenommen. Diese gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn sie nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart werden.

§ 2 Vertragsabschluß
1. Angebote sind - auch bezüglich Preisangaben- freibleibend und unverbindlich.
2. Der Käufer ist vier Wochen an seinen Auftrag gebunden. Aufträge bedürfen zur Rechtswirksamkeit der Bestätigung des Verkäufers.
3. Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen sind nur gültig, wenn der Verkäufer diese schriftlich bestätigt.

§ 3 Preise, Preisänderungen
1. Die Preise sind Nettopreise.
2. Soweit zwischen Vertragsabschluß und vereinbartem und/oder tatsächlichem Lieferdatum mehr als sechs Monate liegen, gelten die zur Zeit der Lieferung oder Bereitstellung gültigen Preise des Verkäufers; übersteigen die letztgenannten Preise die zunächst vereinbarten um mehr als 10%, so ist der Käufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

§ 4 Lieferzeiten
Bei Lieferverzögerungen, die vom Verkäufer zu vertreten sind, beträgt die vom Käufer zu setzende Nachfrist zwei Wochen, die mit Eingang der Nachfristsetzung beim Verkäufer beginnt.

§ 5 Gewährleistung
Ist der Liefergegenstand schadhaft oder fehlen ihm zugesicherte Eigenschaften oder wird er innerhalb der Gewährleistungsfrist durch Fabrikations- oder Materialmängel schadhaft, liefert der Verkäufer nach seiner Wahl, unter Ausschluss sonstiger Gewährleistungsansprüche des Käufers, Ersatz oder bessert nach. Mehrfache Nachbesserungen sind zulässig.

§ 6 Haftungsbegrenzung
1. Schadensersatzansprüche aus Vertragsverletzungen, aus Verschulden bei Vertragsabschluss und aus unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde.
2. Der Schadensanspruch bezieht sich ausschließlich auf den Liefergegenstand, Mängelfolgeschäden sind von der Haftung ausgeschlossen.
3. Schadensansprüche und Gewährleistungsansprüche sind
nicht auf Dritte übertragbar.

§ 7 Eigentumsvorbehalt
1. Bis zur Erfüllung aller Forderungen, die dem Verkäufer aus jedem Rechtsgrund gegen den Käufer zum Zeitpunkt der Lieferung zustehen, behält sich der Verkäufer das Eigentum an den gelieferten Waren vor (Vorbehaltsware). Der Käufer darf über die Vorbehaltsware nicht verfügen.
2. Bei Zugriffen Dritter –insbesondere Gerichtsvollzieher- auf die Vorbehaltsware wird der Käufer auf das Eigentum des Verkäufers hinweisen und diesen unverzüglich benachrichtigen.
3. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers - insbesondere bei Zahlungsverzug - ist der Verkäufer berechtigt, die Vorbehaltsware auf seine Kosten zurückzunehmen. Weder in der Zurücknahme noch in der Pfändung der Vorbehaltsware durch den Verkäufer liegt - soweit nicht das Abzahlungsgesetz Anwendung findet - der Rücktritt vom Vertrag.

§ 8 Zahlung
1. Zahlungen mit befreiender Wirkung können nur unmittelbar an den Verkäufer oder an ein von diesem angegebenes Bankkonto erfolgen.
2. Rechnungen des Verkäufers sind zahlbar sofort ohne Abzug.
3. Die Ablehnung von Schecks oder Wechseln behält sich der Verkäufer ausdrücklich vor. Die Annahme erfolgt stets nur zahlungshalber. Diskont- und Wechselspesen gehen zu Lasten des Käufers und sind sofort fällig.
4. Der Käufer ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
5. Ein Preisabzug von der Endsumme durch den Käufer, etwa durch Skonto, ist nicht zugelassen.

§ 9 Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit
1. Für die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen Verkäufer und Käufer gilt das deutsche Recht.
2. Soweit der Käufer Vollkaufmann i.S. des Handelsgesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögens ist, ist Brakel ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten.
3. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbestimmungen oder eine Bestimmung in ergänzenden Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit im übrigen nicht berührt.